Seit dem 08.03.2021 gilt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, diese ist mit einigen Lockerungen zumindest im Freien verbunden. Die Tennishallen bleiben weiter geschlossen. Im folgenen Schaubild erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelungen.
Ab einer landesweiten Inzidenz über 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Landkreise/kreisfreie Städte mit einen Inzidenzwert über 50 Allgemeinverfügungen erlassen, die den Sport wieder einschränken. Ab einer landesweiten Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Landkreise/kreisfreie Städte unabhängig von den landesweiten Inzidenz Allgemeinverfügungen erlassen, die den Sport wieder einschränken. Bitte beachten Sie also generell die Regelungen der Behörden vor Ort.
Quelle: www.rlp-tennis.de